Kurzstipendien können auf Grundlage der Staatsbürgerschaft und des Hauptwohnsitzes für die Bereiche Kunst / Kultur, Kulturmanagement, Bildung / Ausbildung sowie Wissenschaft vergeben werden.
Geförderter Aufenthalt für maximal 6 Monate und Stipendienhöhe von max. 1.000.- €.
Ein besonderer Bereich der ARGE Donauländer - Kurzstipendien betrifft die Know-How-Vermittlung in Verwaltungsmanagement, Kulturmanagement und ähnlichen Bereichen im Wege von Praktikums-Aufenthalten. Herkunfts-/Wohnort der Antragstellenden Person muss einer Mitgliedsregion der Arbeitsgemeinschaft Donauländer zugehörig sein.
Voraussetzung ist eine Beantragung gemäß den Richtlinien zur Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996.