Amt der oö. Landesregierung

Literatur – Arbeitsstipendien

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land Oberösterreich fördert oberösterreichische Schriftsteller:innen.

Gefördert wird die Arbeit an literarischen Werken (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essayistik) von professionellen Schriftsteller:innen.

Jede Autor:in hat die Möglichkeit einmal pro Kalenderjahr um ein Arbeitsstipendium anzusuchen. Es kann für jedes literarische Projekt max. ein Stipendium vergeben werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Oberösterreich-Bezug der Autor:in: Ein Oberösterreich-Bezug ist dann gegeben, wenn die Autor:in Oberösterreich als Lebensmittelpunkt gewählt hat und stark in Oberösterreich präsent ist. Ein Oberösterreich-Bezug ist zudem auch dann gegeben, wenn die Autor:in einen der oberösterreichischen Kulturpreise erhalten hat. Ein inhaltlicher Oberösterreich-Bezug des Buchprojekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.
  • Entsprechender literarischer Lebenslauf: Mindestens eine eigenständige Publikation in einem anerkannten Literaturverlag (kein Eigenverlag, keine Zuschussverlage) bzw. vergleichbare Qualifikation bei Autor:innen von Theatertexten oder literarischen Mischformen (Poetry Slam-Texte, Hörspiele, etc.). Bei Nachwuchsautor:innen mehrere Publikationen in anerkannten Literaturzeitschriften und/oder Auszeichnung durch einen anerkannten Literaturpreis, der von einer Fachjury vergeben wurde.
  • Es handelt sich um ein neues Projekt (Neuerscheinung am Buchmarkt, Theatertext, der noch nicht uraufgeführt wurde, etc.)

Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:

  • Literarische Gattung: Projekte mit geringen Marktchancen werden höher gefördert als Projekte, die gute Absatzchancen auf dem Buchmarkt aufweisen.
  • Lange Dauer des Projekts (über 12 Monate)
  • Zusatzbelastungen, z.B. Recherchereisen, notwendige Investitionen, etc.
  • Kulturauszeichnungen des Landes Oberösterreich bzw. andere Literaturpreise
  • Bisherige Veröffentlichungen in anerkannten Literaturverlagen
  • Das Vorliegen einer konkreten Publikationsmöglichkeit, falls diese zum Zeitpunkt der Antragstellung schon fixiert wurde.
  • Nachwuchsförderung

Keine Förderbasis besteht für die Arbeit an Sachbüchern und wissenschaftlichen Publikationen.

Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.