BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Auslandsstipendium Filmkunst

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Inhaltliche Kriterien

Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige Künstler:innen im Bereich Film, deren Arbeit sich durch eine experimentelle Ausrichtung und einen innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen es ermöglichen, filmkünstlerische Projekte in der Recherche- und Konzeptionierungsphase im internationalen Kontext vorzubereiten, dafür notwendige Netzwerke aufzubauen und zu vertiefen sowie internationale Kooperationen zu initiieren und/oder weiterzuführen. Reise und Unterkunft werden von den Künstler:innen selbstständig organisiert.

Formale Kriterien

Bewerbungsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und damit zum Kunstschaffen in Österreich aktiv beitragen. Es müssen bereits erste filmische Arbeiten unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.

  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen (unabhängig von der Studienrichtung) ausgeschlossen (Ausnahmen: PhD-/Doktoratsstudium und andere postgraduale Studien).
  • Künstler:innen, welchen für das laufende Jahr ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde, sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerbung

Die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung (PDF, 654 KB) sind integrierender Bestandteil jedes Antrages.

Zur Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antragsformular: Verwendung des vollständig ausgefüllten, unterzeichneten allgemeinen Förderantrags (PDF, 295 KB) gegebenenfalls ergänzt durch den Antrag zur Berücksichtigung des Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB)
  2. Beschreibung: des filmkünstlerischen Projekts im Allgemeinen und des Arbeitsvorhabens im Rahmen des Stipendiums im Speziellen (Titel, Ziele, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse) auf max. 2 DIN A4-Seiten (Schriftgröße: 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach)
  3. Begleitschreiben: inklusive Begründung der Arbeitsdauer und Angaben zu Auskunftspersonen, Institutionen, Partnern vor Ort, mit denen eine Zusammenarbeit gewünscht und/oder bereits geplant ist sowie Begründung, warum das Vorhaben am vorgeschlagenen Ort/an der vorgeschlagenen Institution durchgeführt werden soll (1 DIN A4-Seite, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand: einfach)
    • Interessensbekundungen (optional): der Auskunftspersonen, Institutionen, Partnern vor Ort bzw. Belege zu entsprechenden Vorgesprächen und/oder bereits getroffenen Vereinbarungen
  4. Kalkulation der Unterbringungs- und Reisekosten
  5. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
  6. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit inkl. Sichtungslinks zu zwei ausgewählten filmischen Arbeiten
  7. Aktuelle Meldebestätigung und Abschlusszeugnis in Kopie

Alle Unterlagen sind per E-Mail (einzeln als PDF-Dateien, in deutscher oder englischer Sprache und nach obenstehender Auflistung nummeriert, mit folgender Bezeichnung: "Auslandsstipendium Filmkunst 2024") an film@bmkoes.gv.at zu übermitteln. Die Größe des E-Mails samt Unterlagen darf 10 MB nicht überschreiten.

Förderungshöhe, Kosten und Finanzierung

Die fünf zu vergebenden Stipendien sind mit je 1.500 Euro pro Monat dotiert (zuzüglich einer pauschalen Abgeltung von Unterbringungs- und Reisekosten) und können für 1 bis maximal 3 Monate zuerkannt werden.

  • Die genaue Bemessung der Förderungsdauer (Anzahl der Monate) hängt vom geplanten Projekt und dem dafür nötigen Aufwand ab.
  • Das Stipendium ist noch im Jahr 2024 anzutreten.
  • Mit dem Stipendium werden die Arbeitsleistung der ausgewählten Künstler:innen sowie deren Material- und Lebenserhaltungskosten pauschal abgegolten. Das Stipendium ist damit nicht als Zuschuss zu Filmherstellungskosten zu verstehen. Zusätzlich ist ein pauschaler Unterbringungs- und Reisekostenzuschuss vorgesehen.
  • Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig. Die geplante klimaschonende An- und Abreise ist im Begleitschreiben darzustellen.
  • Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Zu verwenden ist das Antragsformular für den Alleinerzieher:innenbonus (PDF, 99 KB).
  • Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.

 

Fördertyp
Stipendium
Schwerpunkte
Film
Benefits

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg