Diese Förderung des BMKÖS dient der Verbreitung von Werken deren Urheber:innen oder Interpret:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Förderungshöhe: Teilfinanzierung
- Anträge müssen vor dem Start des Projekts eingereicht werden.
- Berechtigt zur Antragstellung sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musiker:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Nicht gefördert werden Produktions- und Herstellungskosten, die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten sowie rein kommerziell geprägte Produkte, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
- Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 15. April und die andere am 15. September endet.