BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Förderung von filmkulturellen Projekten

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert Filminstitutionen, bzw. Einzelpersonen für filmkulturelle Projekte im In‐ und Ausland.

  • Förderungshöhe: Die Förderung ist eine Teilfinanzierung des Projektvorhabens. Auf eine ausgewogene und realistische Finanzierung aus öffentlichen (EU, Bund, Länder, Gemeinden) und privaten Mitteln ist zu achten.

  • Vergabe: Die definitive Entscheidung und Verantwortung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln liegt bei der zuständigen Bundesministerin:in.

  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich sowie Kunstschaffende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, können nicht gefördert werden.

  • Projektvorhaben, die zur Förderung empfohlen werden, vermitteln das österreichische Filmschaffen und stärken dessen Präsenz in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit, weisen künstlerische und/oder theoretische Qualität auf und sind inhaltlich nachvollziehbar, sind innovativ, exemplarisch und nicht primär kommerziell ausgerichtet, berücksichtigen den Genderaspekt, berücksichtigen Maßnahmen im Bereich Fair Pay und berücksichtigen die Diversität der Beteiligten.

  • Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.

  • Förderungen von Projekten, die von Einrichtungen mitfinanziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, sind nicht möglich.

  • Förderungen von Einzelfilmprojekten (z.B. Arbeitsstipendien oder Förderungen für Drehbuch, Projektentwicklung, Herstellung, Verbreitung und Verwertung) sind nicht möglich.

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Messen, Konferenzen, Symposien und dergleichen. Ebenso kann die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten nicht gefördert werden.

  • Die geplanten Ausgaben müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.

  • Das Projektvorhaben zeichnet sich durch Wirksamkeit im Sinne der Zielgruppe und eine für die Durchführung der Vorhaben geeignete fachliche Qualifikation der Ausführenden aus.

  • Das Projektvorhaben wird durch Gebietskörperschaften auf Gemeinde‐ bzw. Landesebene und/oder auf europäischer Ebene gefördert.

  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

  • Die Einreichfrist endet am 15. November für Projekte im nächsten Kalenderjahr. Anträge müssen zu diesem Termin bis spätestens 24:00 an die Filmabteilung übermittelt werden.

Schwerpunkte
Film
Benefits