BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Förderung von Programmkinos

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert die Jahrestätigkeit von Programmkinos. Die Förderung inkludiert sowohl deren Vermittlungstätigkeit als auch Druckkosten

  • Förderungshöhe: Die Förderung ist eine Teilfinanzierung der Jahrestätigkeit. Auf eine ausgewogene und realistische Finanzierung aus öffentlichen (EU, Bund, Länder, Gemeinden) und privaten Mitteln ist zu achten. Kinobetriebe können aufgrund ihrer Betriebsstättenanzahl oder bei besonderer Programmqualität erhöhte Förderbeträge erhalten. Pro Kinobetrieb können max. 2 Betriebsstätten gefördert werden.

  • Vergabe: Die definitive Entscheidung und Verantwortung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln liegt bei der zuständigen Bundesministerin:in.

  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die in Österreich ansässig sind.

  • Einreichen können Kinobetriebe und Kinoinitiativen, die auf Basis ihres letzten Jahresprogramms (Kalenderjahr) die Erfüllung folgender Kriterien belegen können: Mitgliedschaft bei Europa Cinemas oder einem gleichwertigen europäischen Netzwerk (Ausnahmen bestehen für Kinoinitiativen und in anderen begründeten Fällen), Vorführung von mindestens 40% nicht nationalen, europäischen Filmen, Durchführung von filmkulturellen Veranstaltungen wie Filmfestivals, Filmreihen etc.

  • Einreichen können Kinobetriebe und Kinoinitiativen, die durch Gebietskörperschaften auf Gemeinde- bzw. Landesebene und/oder auf europäischer Ebene gefördert werden.

  • Kinobetriebe und Kinoinitiativen, die zur Förderung empfohlen werden, präsentieren bzw. vermitteln die europäische und insbesondere auch die österreichische Filmkultur kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß, fokussieren auf hohes künstlerisches Niveau, sind nicht primär kommerziell ausgerichtet, zeichnen sich durch Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Wirksamkeit im Sinne der Zielgruppeneignung und eine für die Durchführung der Vorhaben geeignete fachliche Qualifikation der Ausführenden aus, berücksichtigen die ökologisch nachhaltigen Maßnahmen der Umweltzeichen-Richtlinie UZ 200, Modul 210 Kinobetriebe".

  • Kinobetriebe: Besitz einer Gewerbeberechtigung (Kinokonzession), Kinobetriebe mit maximal fünf Sälen pro Betriebsstätte, regulärer Spielbetrieb von jährlich mindestens neun Monaten und mit mindestens 275 Vorführungen

  • Kinoinitiativen: Durchführung von Programmen in regulären Kinos, Spielbetrieb von mindestens 9 Monaten und mindestens 36 Vorführungen

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Kinobetriebe, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden, ihren Spielbetrieb zwischen Antragstellung und vorgesehener Mittelzuweisung bereits auf Dauer geschlossen haben oder deren bevorstehende Schließung zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist.

  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

  • Eingereicht werden kann bis 15. November, wobei die Anträge zu diesem Termin bis spätestens 24:00 Uhr an die Filmabteilung übermittelt werden müssen.

Schwerpunkte
Film
Benefits