BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Modeförderung

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert schwerpunktmäßig Vereine und Institutionen (Sonderprojekte, Fashionshows, Ausstellungen, Publikationen).

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung

  • Vergabe: Abteilung IV/6

  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.

  • Projektbeteiligung insbesondere von Vereinen österreichweit, die im Bereich Modedesign tätig sind, Kuratoren beziehungsweise Kuratorinnen im Bereich Modedesign mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise Wohnsitz in Österreich.

  • Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein, sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten, die Präsenz und Vernetzung des österreichischen Modeschaffens in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken, sowie einige der folgenden Kriterien aufweisen: Kontinuität, beispielgebenden Ansatz, Genderaspekt, Nachwuchsförderung, Interkulturalität, kulturelle Nachhaltigkeit.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen.

  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden.

  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien.

  • Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein, sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten, die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken, Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay, Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten, sowie einige der folgenden Kriterien aufweisen: Kontinuität, Genderaspekt, Nachwuchsförderung, Interkulturalität, kulturelle Nachhaltigkeit.

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden.