Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft

Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

47.8497884, 16.5298407

zur Ausschreibung

Das Land Burgenland startet 2023 das Pilotprojekt „Öffnung der Kulturhäuser des Landes Burgenland“, im Zuge dessen vorerst zehn gemeinnützige Kunst- und Kulturveranstalter:innen die heimischen Kulturzentren kostenlos nutzen können.

Mit diesem Pilotprojekt sollen Aufführungen von Produktionen burgenländischer Künstler:innen und von Veranstaltungen, die nicht auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind, ermöglicht werden.

Kostenlos zur Verfügung gestellt werden von der Kulturbetriebe Burgenland GmbH (KBB) Raum, Personal und das im jeweiligen Haus verfügbare technische Equipment. Auch kann auf Wunsch des Projektträgers das Ticketing von der KBB bewerkstelligt werden. Sofern die Veranstaltung zeitgerecht angemeldet wird, ist es auch möglich, diese im Rahmen der regulären Werbe- und Marketingmaßnahmen der KBB (Newsletter, Kulturmagazin) kostenlos zu bewerben. Darüberhinausgehende Leistungen werden mit 50% Rabatt in Rechnung gestellt.

Am Projekt sind die Kulturzentren Eisenstadt, Mattersburg, Oberschützen, das Lisztzentrum Raiding sowie die Landesgalerie und das Landesmuseum Burgenland beteiligt.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige burgenländische Kultur-, Bildungs- und Kunstveranstalter. Kommerzielle Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Eine kommerzielle Veranstaltung liegt dann vor, wenn die Netto-Einnahmen (nach Abzug aller von der Antragsteller:in zu tragenden projektbezogenen Kosten) die Mietvorschreibung inkl. Technik und personelle Betreuung um das Doppelte überschreiten.

Der Kulturraum wird pro Antragsteller:in für ein Projekt pro Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt.

In Erfüllung der Kulturstrategie und des Grundsatzes, Kultur für alle zu ermöglichen, ist der/die Veranstalter:in verpflichtet, die Gestaltung der Eintrittspreise zu ortsüblichen Bedingungen zu gestalten.

Folgende Kosten müssen von den Kulturschaffenden selbst zur Gänze getragen werden:

  • 10% Provision der Nettoeinnahmen bei Kartenverkauf durch den Vermieter
  • System- und Kartendruckgebühren vom Ticketanbieter (z.B. Ö-Ticket)
  • Personalkosten für externe Dienstleistungen (wie z.B. Garderobe, Kartenkontrolle, Sicherheitsdienst, Theaterarzt, Klavierstimmung, etc.), die der Veranstalter:in vom Vermieter weiterverrechnet werden.
  • Kosten für extern zugemietete Technik und technisches Personal, die der Veranstalter:in vom Vermieter weiterverrechnet werden.
  • anfallende Druckkosten für Werbemittel wie z.B. Flyer, Plakate, etc.
  • anfallende AKM (Tantiemen für Autoren, Komponisten und Musikverleger)
  • eventuell anfallende Lustbarkeitsabgabe (falls nicht von der Gemeinde erlassen)
  • alle der Veranstalter:in normalerweise anfallende Kosten wie z.B. Künstler:innenhonorare, Reisekosten, Transporte, Übernachtungen, Anmeldegebühren, Versicherungen, Catering, Bühnenbild, Blumenschmuck, etc.

Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Grundlage des Antrages auf Vorschlag eines spartenübergreifenden Beirates nach dem first-come-first-serve-Prinzip.

Es werden nur jene Bewerbungen zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anträge können für Veranstaltungen des Jahres 2023 sowie für Veranstaltungen, die bis spätestens 31. August 2024 stattfinden, gestellt werden.