Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
Inhaltliche Aspekte
- hervorragende Qualifikation der ausführenden Kunstschaffenden
- Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten).
- Überzeugungswert des Programmkonzepts
- exemplarischer, innovativer Aufführungswert
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Konzepte
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten