BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Jahresprogrammförderung Orchester und Musikensembles

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Förderung von österreichischen Orchestern und Musikensembles, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können

Dotation/Förderungshöhen:

Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Einzelveranstaltungen beziehungsweise -konzerte, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • hervorragende Qualifikation der ausführenden Kunstschaffenden
  • Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Anteil an zeitgenössischem Repertoire
  • exemplarischer, innovativer Aufführungswert
  • Überzeugungswert des Programmkonzepts
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Wirtschaftliche Aspekte

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Finanzierungsbedarf)
  • ausreichende Finanzierungsvoraussetzungen (zum Beispiel Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoren und dergleichen) und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit im nötigen Umfang
Schwerpunkte
Musik
Benefits