Frauenservice - Referat Förderungen

Kleinprojektförderung Frauen- & Gender

Friedrich- Schmidt Platz 3
1080 Wien
Österreich

48.2167, 16.35

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zur Ausschreibung

Die Grundprinzipien der Förderung sind Prävention, Intervention und Nachhaltigkeit. Sie haben ein sicheres, unabhängiges, selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben von Mädchen und Frauen in Wien zum Ziel. Das Frauenservice Wien unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten frauen- und genderspezifische Aktivitäten, die ihre Wirkung auf Wien beziehen. Die Projekte müssen neben den vorgegebenen Förderkriterien auch inhaltlich dem Jahresschwerpunkt entsprechen:

"Wir geben das Programm vor: Mädchen und Frauen in der digitalen Welt" -Die Krise rund um den Ausbruch des Virus COVID-19 hat so deutlich wie nie zuvor gezeigt, dass sich die Schwerpunkte des täglichen Lebens ins Internet verlagert haben. Mädchen und Frauen sehen sich immer öfter mit Hass im Netz und sexistischen Angriffen konfrontiert. Somit braucht es Strategien, um hier dagegenzuhalten. Wir wollen Mädchen und Frauen in ihrer Selbstbestimmung unterstützen, damit sie über ihre Rechte Bescheid wissen und sich gegen solche Angriffe behaupten können. Es werden Projekte und Veranstaltungen unterstützt, die unter anderem den Umgang mit Social Media und diversen Suchmaschinen lehren sowie das Thema Hass im Netz aufgreifen oder den Mädchen und Frauen Wissen und technische Fertigkeiten vermitteln sowie sie darin bestärken, sich in der männerdominierten IT-Welt zu behaupten, sich Gehör zu verschaffen und ihre Wünsche und Anliegen umzusetzen. Bei Projektanträgen mit künstlerischem oder kulturellem Schwerpunkt kann das Frauenservice ausschließlich Zuförderungen gewähren.

Gefördert werden ausschließlich Projekte und Tätigkeiten juristischer Personen, die gemeinnützig (also nicht gewinnorientiert) organisiert sind, insbesondere von Vereinen. Die Förderansuchen werden im Frauenservice Wien nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Das Frauenservice Wien ist auch für die Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Verwendung der bewilligten Mittel, die Kontrolle der Abrechnung und die Qualitätskontrolle zuständig.

Im Rahmen der Kleinprojekteförderung werden Ansuchen bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro finanziert.