Stadt Wien Kultur - MA 7

Kinder- und Jugendbuchpreise der Stadt Wien

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien vergibt jährlich zur Förderung von Kinder- und Jugendliteratur 3 Kinder- und Jugendbuchpreise sowie einen Illustrationspreis.

Die Preise zeichnen literarisch, ästhetisch und sprachlich besonders gelungene neu erschienene Kinder- und Jugendbücher von in Österreich lebenden Autor*innen und Illustrator*innen aus.

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • Verlage mit Sitz in Wien

Sollten an einem Werk 2 oder mehr Urheber:innen beteiligt sein, gilt als Voraussetzung für die Vergabe eines Preises, dass eine Urheber:in den Wohnsitz in Wien hat.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Die Kinder- und Jugendbücher müssen im Jahr der Preisverleihung oder im vorhergegangenen Jahr in einem Wiener Verlag erschienen sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.

Allgemeine Fördervoraussetzungen:

  • Die Kinder- und Jugendbücher müssen im Jahr der Preisverleihung oder im vorhergegangenen Jahr in einem Wiener Verlag erschienen sein.
  • Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn öffentliches Interesse daran besteht. Öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert oder steigert bzw. zum wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • Förderwerbende müssen den vorliegenden Leitfaden rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Dies geschieht direkt im Online-Formular bei der Antragstellung entweder mittels Handysignatur oder durch Hochladen der unterschriebenen Einverständniserklärung.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Qualitätsanspruch, professionelle künstlerische und ästhetische Auseinandersetzung. Die Basis zur Begutachtung des Qualitätsanspruchs kann je nach Genre variieren.
  • Die künstlerische Arbeit sollte Kontinuität vorweisen.
  • Das Vorhaben sollte sich durch Eigenständigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens sollte eine angemessene Qualität und innovative Ansätze vorweisen, um ausreichendes Publikumsinteresse zu garantieren.

Eingereicht werden kann bis 31. Mai, 24 Uhr.

Schwerpunkte
Literatur
Benefits

Großkirchheim, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich