BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Kostenzuschuss Theater / Tanz / Performance II

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Dieser Projektkostenzuschuss des BMKÖS richtet sich an Theater und freie Gruppen in den Bereichen Theater, Tanz und Performance.

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung
     
  • Vergabemodus: Beirat für darstellende Kunst
     
  • Die Produktion weist einen überwiegend österreichischen Produktionsanteil auf, wird vorwiegend im Inland produziert und hat die Premiere in Österreich.
     
  • Es werden vorrangig Neuproduktionen gefördert, wobei von mindestens 3 Aufführungen ausgegangen wird.
     
  • Im Falle von Koproduktionen müssen eine Koproduktionsvereinbarung und eine gemeinsame Kalkulation vorgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Aufführungen der Koproduktion in mindestens zwei Bundesländern bzw. zumindest in zwei unterschiedlichen Spielstätten stattfinden.
     
  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Kunstschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
     
  • Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme, Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen) sowie Workshops, Seminare, Symposien und ähnliche. Auch Wiederaufnahmen am selben Aufführungsort können nicht gefördert werden.
     
  • Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 31. Oktober (für das nächste Kalenderjahr) und die andere am 30. April (zweite Jahreshälfte) endet.