BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Kostenzuschuss Festivals / Festspiele II

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Dieser Projektkostenzuschuss des BMKÖS richtet sich an Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung.

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
     
  • Vergabemodus: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
     
  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
     
  • Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
     
  • Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
     
  • Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
     
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
     
  • Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 30. April (Festivals in der zweiten Jahreshälfte) und die andere am 31. Oktober (Festivals im nächsten Kalenderjahr) endet.

Zuschuss

LINZimPULS 2025

Linz, Österreich

Zuschuss

LinzEXPOrt 2025

Linz, Österreich

Zuschuss

LinzIMpORT 2025

Linz, Österreich