Dieser Projektkostenzuschuss des BMKÖS richtet sich an Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung.
- Förderungshöhe: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
- Vergabemodus: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
- Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
- Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 30. April (Festivals in der zweiten Jahreshälfte) und die andere am 31. Oktober (Festivals im nächsten Kalenderjahr) endet.