Diese Förderung des BMKÖS dient der Materialherstellung von Werken österreichischer zeitgenössischer Komponist:innen, deren Aufführungen gesichert sind.
- Förderungshöhe: Teilfinanzierung
- Anträge müssen vor dem Start des Projekts eingereicht werden.
- Einreichen können Musikverlage mit Sitz in Österreich, als auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich.
- Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Vorhaben, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie wissenschaftliche Publikationen.
- Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 15. April und die andere am 15. September endet.
- Vergabemodus: Jury
Zuschuss
Reisekosten Komponist:innen
Wien, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Österreich