BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Verbreitungsförd. Musik & Publikation

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Diese Förderung des BMKÖS dient der Verbreitung von Werken deren Urheber:innen oder Interpret:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung
  • Anträge müssen vor dem Start des Projekts eingereicht werden.
  • Berechtigt zur Antragstellung sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musiker:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Nicht gefördert werden Produktions- und Herstellungskosten, die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten sowie rein kommerziell geprägte Produkte, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
  • Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 15. April und die andere am 15. September endet.