Stadt Wien Kultur - MA 7

Druckkostenzuschuss für Publikationen II

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert das Erscheinen zeitgenössischer österreichischer Literatur und wissenschaftlicher Publikationen durch die Vergabe von Druckkostenzuschüssen an Wiener Verlage.

Antragsberechtigt sind:

  • Verlage mit Sitz in Wien

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der*die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Voraussetzungen:

  • Qualitätsanspruch, professionelle künstlerische, ästhetische und wissenschaftliche Auseinandersetzung. Die Basis zur Begutachtung des Qualitätsanspruchs kann je nach Genre variieren.
  • Die künstlerische und wissenschaftliche Arbeit sollte Kontinuität vorweisen.
  • Das künstlerische und wissenschaftliche Vorhaben muss in der Projektbeschreibung überzeugend und klar dargestellt sein.
  • Das Vorhaben sollte sich durch Eigenständigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens sollte eine angemessene Qualität und innovative Ansätze vorweisen, um ausreichendes Publikumsinteresse zu garantieren.

Eingereicht werden kann bis 30. April, 24 Uhr für das Herbstprogramm und bis 30. September, 24 Uhr für das Jahres- bzw. Frühjahrsprogramm des nächsten Jahres.