Stadt Wien Kultur - MA 7

Bau- und Investitionskostenzuschuss

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung fördert zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. 

Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der*die die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Es besteht die Möglichkeit auch nach Durchführung des Vorhabens um Förderung anzusuchen, wenn ein Aufschub der notwendigen Arbeiten aus gewichtigen Gründen, wie z. B. Gefahr in Verzug, Aufrechterhaltung des reibungslosen Betriebs, Verlust von Genehmigungen nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz usw. nicht möglich war.

Es kann laufend eingereicht werden.