Amt der oö. Landesregierung

Literarische Veranstaltungen und Projekte

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land Oberösterreich fördert Autor:innenvereinigungen, Vereine und Veranstalter:innen, die literarische Veranstaltungen und Projekte (z.B. Literaturpreise) durchführen.

Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte im Bereich der zeitgenössischen, belletristischen Literatur, die in Oberösterreich stattfinden.

Ziel der Förderung ist es, im Sinne der kulturellen Nahversorgung ein breites literarisches Veranstaltungsprogramm in ganz Oberösterreich zu ermöglichen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Es handelt sich um zeitgenössische, belletristische Literatur.
  • Mitwirkung von professionellen, zeitgenössischen Schriftsteller:innen (Für szenischen Lesungen von Schauspielern:innen besteht im Rahmen der Literaturförderung keine Förderbasis.). Die Mitwirkung von oö. Schriftsteller:innen wird in besonderem Ausmaß gefördert.
  • Veranstaltungsort in Oberösterreich bzw. bei Jahresprogrammen Schwerpunkt der Veranstaltungen in Oberösterreich

Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten literarischen Vorhaben in Zusammenhang stehen. Insbesondere sind dies Kosten für Autor:innenhonorare, Reise- und Nächtigungskosten der eingeladenen Autor:innen, Raummiete für den Veranstaltungsort, sowie Werbekosten für die Veranstaltung. Kosten für Verpflegung, Repräsentationsausgaben (z.B. Geschenke) und Ähnliches können nicht anerkannt werden.

Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:

  • Literarische Gattung des geplanten Programms
  • Programmgestaltung mit hohem literarischem Anspruch
  • Beteiligung von oö. Autor:innen
  • Kulturelle Nahversorgung
  • Besondere Genderaspekte bzw. besondere integrative Aspekte
  • Kulturauszeichnungen des Landes, z.B. Preis für Initiative Kulturarbeit

Keine Förderbasis besteht für Lesungen aus Sachbüchern, wissenschaftlichen und heimatkundlichen Publikationen, Reiseführern, etc., sowie für die Präsentation von Publikationen, die im Eigenverlag oder mit finanziellen Zuschüssen der Autor:innen veröffentlicht wurden.

Die Antragstellung muss durch den Verein/die Veranstalter:in erfolgen.

Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.