Der Projektkostenzuschuss des BMKÖS richtet sich an Konzertveranstalter*innen, Orchester, Musikensembles und Musiktheater und unterstützt deren künstlerische Programme mit einer Teilfinanzierung.
Wer darf einreichen?
- Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich
- Kunstschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
Inhaltliche Aspekte:
- hervorragende Qualifikation der ausführenden Musikschaffenden und sonstigen Mitwirkenden
- Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten)
- Überzeugungswert des Programmkonzepts
- exemplarischer, innovativer Aufführungswert
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Konzepte
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- überregionale und internationale Visibilität
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Einreichfrist:
spätestens 31. Oktober für Projekte im nächsten Kalenderjahr