Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
- Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
Inhaltliche Aspekte
- Beispielhaftigkeit und Unverwechselbarkeit in der künstlerischen Programmierung
- Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen unter Einbeziehung der historischen Entwicklung
- herausragende Bedeutung in der österreichischen Musik-, Theater- und Tanzszene
- Umfang und Gewichtung der im Rahmen des Festivals erarbeiteten Eigenproduktionen (Erstaufführungen)
- dramaturgische Qualität des Programms und der Programmzusammenstellung
- Berücksichtigung innovativer, zeitbezogener und experimenteller Kunstformen
- Anteil an zeitgenössischem Repertoire
- hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
- innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
- überregionale und internationale Visibilität#
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung
- überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
- Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolgs (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
- Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)
Termin:
spätestens 31. Oktober für Festspiele/Festivals im nächsten Kalenderjahr
spätestens 30. April für Festspiele/Festivals in der zweiten Jahreshälfte
Wien, Österreich
Zuschuss
Vermarktungsförderung Musikfonds
Wien, Österreich