BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Festivals / Festspiele

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung

Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

Kriterien und Bedingungen:

Formale Kriterien

  • Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
  • Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
  • Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.

Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:

Inhaltliche Aspekte

  • Beispielhaftigkeit und Unverwechselbarkeit in der künstlerischen Programmierung
  • Gesamtbewertung der bisherigen künstlerischen Leistungen unter Einbeziehung der historischen Entwicklung
  • herausragende Bedeutung in der österreichischen Musik-, Theater- und Tanzszene
  • Umfang und Gewichtung der im Rahmen des Festivals erarbeiteten Eigenproduktionen (Erstaufführungen)
  • dramaturgische Qualität des Programms und der Programmzusammenstellung
  • Berücksichtigung innovativer, zeitbezogener und experimenteller Kunstformen
  • Anteil an zeitgenössischem Repertoire
  • hervorragende Qualifikation der Ausführenden (des künstlerischen Stabs und der Mitwirkenden)
  • innovative Ansätze zum Erschließen von Publikum (Publikumsinteresse, Auslastung, angemessene Qualität der Öffentlichkeitsarbeit)
  • überregionale und internationale Visibilität#
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Auswertungsargumente im Sinne der Wirkungsorientierung

  • überregionale Auswertbarkeit (gesamtösterreichische, europäische, internationale Relevanz) und Folgenutzung für Nachaufführungen und zukünftige Projekte
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des künstlerischen Erfolgs (Rezeptionswert und Dokumentationsqualität, Vorbildcharakter, Zielgruppeneignung)
  • Vergleichsbewertung (aktuelle Priorität, Übereinstimmung mit einem gesamtösterreichischen Förderungskonzept)

Termin:

spätestens 31. Oktober für Festspiele/Festivals im nächsten Kalenderjahr
spätestens 30. April für Festspiele/Festivals in der zweiten Jahreshälfte

 

Fördertyp
Zuschuss
Schwerpunkte
Benefits

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Wien, Österreich

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich