Förderung von Tourneen und Reisen von für österreichischen Musikensembles und Musiker:innen im In- und Ausland
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Kriterien und Bedingungen:
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musikschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Inland: Konzerte/Auftritte in mindestens 3 Bundesländern (in kontinuierlicher Abfolge, keine Einzelkonzerte in großen Zeitabständen)
- Nicht gefördert werden rein kommerziell und touristisch geprägte Projekte sowie Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung
- kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
- Qualifikation der Ausführenden
- stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- Qualität der Interpretation und des Repertoires
- Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten und Österreichbezug
- Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
- überregionale gesamtösterreichische Auswertbarkeit
- wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation erkennbarer Förderungsbedarf
Termin:
mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Zuschuss
Vermarktungsförderung Musikfonds
Wien, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Österreich
Zuschuss
Toursupport des Musikfonds
Wien, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Österreich