Förderung zur Materialherstellung von Werken österreichischer zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten, deren Aufführungen gesichert sind
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Vergabemodus:
Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
Förderungsantrag (PDF, 295 KB) mit folgenden Beilagen:
- Angaben zur Rechtsperson: zum Beispiel Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug, bei Einzelpersonen Kopie des Meldezettels
- künstlerischer Lebenslauf der Komponistinnen und Komponisten
- Projektbeschreibung
- Bestätigung des ausführenden Ensembles oder des/der Konzertveranstaltenden
- ausgeglichene detaillierte Kalkulation
- Partitur des zu fördernden Werkes; Partituren und/oder Tonträger (maximal 2) bereits fertiggestellter Werke oder Link zu im Internet veröffentlichten Materialien
Formale Kriterien
- Einreichberechtigt sind Musikverlage mit Sitz in Österreich sowie Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Österreich.
- Die Aufführung des zu verlegenden Werkes ist gesichert.
- Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Vorhaben, Projekte von Laien, Amateurinnen/Amateuren und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie wissenschaftliche Publikationen.
Kriterien im Rahmen der Beiratsbegutachtung:
- kontinuierliche hervorragende Qualität der bisherigen künstlerischen öffentlichen Leistungen und der bisherigen Berufslaufbahn in gesamtösterreichischem Kontext
- kompositorisches Können
- stilistische Eigenständigkeit, Innovationspotential
- Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
- Spielbarkeit und Aufführbarkeit sowie Rezeptionswert des Werkes
- Österreichbezug mit überregionaler Bedeutung
- wirtschaftliche Notwendigkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation, erkennbarer Förderungsbedarf
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten