BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

-

zur Ausschreibung

Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung nicht unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kunst und Kultur bis hin zum Sport, sowie gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften mit Zuschüssen.

Eine Antragstellung für die Phase 2 (Kalenderjahr 2023) ist vom 01. Juli bis 31. Dezember 2024 möglich. 

Die Richtlinie finden Sie hier.

Einen Überblick aller relevanten Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss NPO finden Sie hier

Kontakt

Für Informationen wenden Sie sich innerhalb der Servicezeiten an:

NPO-Service-Hotline:

Tel.: +43 1 50175 200

info@hotline.ekz-npo.at

Servicezeiten:

Montag – Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 14.00 Uhr

Fördertyp
Zuschuss
Schwerpunkte

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Nur für Institutionen