BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Förderung von Filminstitutionen

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert die Jahrestätigkeit von Filminstitutionen. Die Förderung deckt sowohl deren Vermittlungstätigkeit als auch Druckkosten ab.

  • Förderungshöhe: Die Förderung ist eine Teilfinanzierung der Jahrestätigkeit. Auf eine ausgewogene und realistische Finanzierung aus öffentlichen (EU, Bund, Länder, Gemeinden) und privaten Mitteln ist zu achten.

  • Vergabe: Die definitive Entscheidung und Verantwortung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln liegt bei der zuständigen Bundesminister:in.

  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich.

  • Antragstellende Institutionen werden durch Gebietskörperschaften auf Gemeinde bzw. Landesebene gefördert.

  • Institutionen, die zur Förderung empfohlen werden, vermitteln bzw. archivieren das österreichische Filmschaffen kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß, sind nicht primär kommerziell ausgerichtet, entsprechen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, zeichnen sich durch Wirksamkeit im Sinne der Zielgruppeneignung und eine für die Durchführung der Vorhaben geeignete fachliche Qualifikation der Ausführenden aus, berücksichtigen den Genderaspekt, berücksichtigen Maßnahmen im Bereich Fair Pay und berücksichtigen die Diversität der Beteiligten.

  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

  • Eingereicht werden kann bis 15. November, wobei die Anträge zu diesem Termin bis spätestens 24:00 Uhr an die Filmabteilung übermittelt werden müssen.

Schwerpunkte
Film
Benefits