KSVF

Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
Er ist zum einen eine Schnittstelle zwischen den Künstlerinnen bzw. Künstlern und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Zum anderen eine Abgabenbehörde.

48.2039882, 16.3673603