BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Kostenzuschuss Konzerte II

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Dieser Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter:innen, Orchester, Musikensembles und Musiktheater des BMKÖS dient der Teilfinanzierung des künstlerischen Programms

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
     
  • Vergabemodus: Musikbeirat
     
  • Einreichberechtigt sind sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
     
  • Die Förderungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften (Kulturabteilungen von Land und Gemeinde) können nachgereicht werden. Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
     
  • Eine Einreichung von Projekten, die von Einrichtungen koproduziert werden, die bereits eine Förderung für das Jahresprogramm erhalten, ist nicht möglich.
     
  • Für Produktionen, die bereits vor dem Besprechungstermin des Beirats realisiert wurden, besteht keine nachträgliche Förderungsmöglichkeit.
     
  • Nicht gefördert werden Einzelkonzerte, rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren, Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
     
  • Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 31. Oktober (für das nächste Kalenderjahr) und die andere am 30. April (zweite Jahreshälfte) endet.
Schwerpunkte
Musik
Benefits

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich