Allgemeines
Ziel der OMF+ Förderung ist eine unmittelbare Hilfestellung zur nachhaltigen Etablierung einer Künstlerin oder eines Künstlers, einer Band oder eines Ensembles am Markt sowie die Festigung oder Ausweitung des Publikumskreises. Der Fokus der Förderung richtet sich dabei auf die inhaltliche und kreative Ausgestaltung umfangreicher Konzepte sowie deren Umsetzungspotential. Die Förderung berücksichtigt zeitgemäße Strategien und erlaubt einen (Kampagnen-)Zeitraum von bis zu 12 Monaten und Maßnahmen, die Aktivitäten im In- und Ausland umfassen. Sie kann für Vermarktungskonzepte in Zusammenhang mit einer Produktion (Album, EP, titelbezogen) oder projektbezogen (Tournee, internationale Kollaborationen) vergeben werden.
Voraussetzungen
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Die Vermarktungsförderung stellt eine Exzellenzförderung dar. Antragstellende müssen professionell agierende Personen und Unternehmen sein, die über die notwendige Kenntnis in strategischer Planung zur Umsetzung und Abwicklung des Förderprojekts verfügen. Dies können in der Branche tätige Unternehmen (Labels, Verlage, Managements) oder selbstvermarktende Musikschaffende sein. Die zur Planung und Durchführung der Marketingmaßnahmen notwendige Expertise kann von den Antragstellenden selbst eingebracht oder zugekauft werden.
Die Erstbeurteilung der Einreichung erfolgt automatisiert nach einem Punktesystem. Für eine Zulassung zur Einreichung muss eine Mindestanzahl von sechs Punkten erreicht werden. Punkte werden für die Bereiche Export-Effekt, Wertschöpfung & professionelle Struktur, Vernetzung, Diversität und Förder-Historie vergeben. Die maximal mögliche Punkteanzahl pro Bereich können Sie direkt im Einreichformular nachlesen.
Gefördert werden können bis zu 50% des Projektvolumens, die maximale Förderhöhe beträgt € 10.000.
Grundlage der Förderung sind unsere Förderungsrichtlinien.
Einreichen
Die Einreichung erfolgt im Rahmen von zwei Calls pro Jahr über unsere Onlineformulare; die notwendigen Unterlagen werden ebenfalls dort hochgeladen.
Einreichungen sind bis 23:59 Uhr am Tag des Einreichschlusses möglich.
Die Einreichung gilt als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen, wenn sie die folgenden Unterlagen enthält:
- Ausgefülltes Einreichformular samt ausgefüllter Kalkulation
- Foto (JPG) der Künstlerin, des Künstlers, der Band oder Formation.
- Hauptwohnsitzmeldezettel (natürliche Person) oder Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug (juristische Person) des/der Antragstellenden.
- Optional: Präsentationsunterlagen, Vermarktungskonzept, Pressespiegel
Mit Ihrer Einreichung erkennen Sie unsere Förderrichtlinien an.
Einreichplattform der Vermarktungsförderung OMF+
2026 gibt es 2 Termine:
- OMF+ Call 2026-1 - Einreichschluss: 20.05.2026
- OMF+ Call 2026-2 - Einreichschluss: 21.10.2026