Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Musik unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Musik-Institutionen, Ensembles, Orchester und Chöre, Projekte und Veranstalter*innen gefördert.
Förderungen für Musiktheater (z. B. Oper, Operette oder Musical) finden Sie unter: Darstellenden Kunst.
Fristen und Termine
- Bis 17. März, 24 Uhr:
- Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 2. Halbjahr desselben Jahres
- Bis 15. Oktober, 24 Uhr:
- Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres und Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden.
- Gesamtförderung für die Umsetzung von Vorhaben im nächsten Jahr
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Musik.