BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Förderung der Projektentwicklung I

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Dotierung

40.000 €
1 x 25.000 €
1 x 15.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert die Projektentwicklung von Spielfilmen, Dokumentarfilmen, Animationsfilmen und Experimentalfilmen ohne Mindestlänge, deren kommerziell schwierige, unabhängige Produktionsweise innovative und inhaltlich anspruchsvolle Werke erwarten lässt. Die geförderten Filme sind vorwiegend für den Einsatz bei Filmfestivals und/oder für die Distribution im Kino bzw. auf sonstigen Verbreitungswegen vorgesehen.

  • Förderungshöhe:
    bei Avantgarde-, Experimental- und Animationsfilmen: projektbezogen
    bei Dokumentarfilmen: maximal 15.000 Euro (ab 70 Minuten, für kürzere Filme entsprechend weniger)
    bei Spielfilmen: maximal 25.000 Euro (ab 70 Minuten und in Zusammenarbeit mit einer Produktionsfirma, für kürzere Filme entsprechend weniger)

  • Vergabemodus: Filmbeirat

  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sowie juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich bzw. einem Firmenstandort innerhalb einer Vertragspartei des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, wenn die Herstellung eines innovativen Vorhabens ansonsten nicht gewährleistet wäre und die Regisseur:in sowie die Produzent:in die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

  • Nicht förderbar im Bereich der Projektentwicklung sind Projekte, die in der Herstellung aufgrund ihrer Gesamtherstellungskosten von der Filmabteilung voraussichtlich nicht mitfinanziert werden können.
  • Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit eines neuerlichen Förderungsantrags nur dann, wenn hierfür eine Empfehlung des Beirats vorliegt oder das Projekt von der Antragsteller:in wesentlich geändert wurde. Die maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Antrag sind kenntlich zu machen.

  • Wird ein Antrag von einer anderen Abteilung der zuständigen Sektion des Bundes abgelehnt, kann dieser Förderungsantrag nicht in der Filmabteilung eingereicht werden
     
  • Durch die Förderung der Projektentwicklung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen des Filmvorhabens in weiteren Produktionsphasen.
     
  • Green Filming: Es wird empfohlen, die produktionsbezogenen Vorgaben laut Punkt 5 der Richtlinie UZ 76 Österreichisches Umweltzeichen „Green Producing in Film und Fernsehen“ (in der geltenden Fassung) bereits bei der Projektentwicklung zu berücksichtigen.
     
  • Die Sitzung mit dem Filmbeirat findet acht Wochen nach den jeweiligen Einreichterminen statt.
     
  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
     
  • Eingereicht werden kann bis 31. Mai und 30. September, wobei die Anträge zu diesen Terminen bis spätestens 24:00 Uhr an die Filmabteilung übermittelt werden müssen.

Strassburg, Frankreich