Mit dieser Förderung unterstützt das BMKÖS die Herstellung von innovativen Spielfilmen, Dokumentarfilmen, Animationsfilmen und Experimentalfilmen:
- Förderungshöhe:
für Produktionsfirmen: maximal 120.000 Euro (Richtwert)
für Einzelpersonen: maximal 90.000 Euro
- Vergabemodus: Filmbeirat
- Einreichberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben; Studierende (wenn es sich um einen künstlerischhochqualitativen Abschlussfilm handelt)
- Nicht gefördert werden Übungsfilme im Rahmen einer Ausbildung oder Projekte, die außerhalb des Studiums umgesetzt werden
- GREEN FILMING: ökologisch nachhaltigen, produktionsbezogenen Maßnahmen müssen berücksichtigt werden
- Filmvorhaben, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 500.000 Euro übersteigen bzw. Koproduktionen bei welchen der Österreichanteil die Förderungshöhe 500.000. Euro übersteigt, können von der Filmabteilung nicht gefördert werden.
- Da die Förderung eine Teilfinanzierung ist, muss bei weiteren Fördergebern um Mitfinanzierung angesucht werden.
- Im Rahmen der Beiratsbegutachtung zählen zu den Empfehlungskriterien u.a. der Genderaspekt, die Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay sowie die Diversität der Beteiligten.
- Der Termin der Einreichung für das Folgejahr endet am 31. Jänner.
Schwerpunkte
Zuschuss
LinzKultur/4 2025
Linz, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Oberösterreich
Projektförderung
Herstellung Film
Wien, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Österreich