Kostenzuschuss für Kataloge und Kunst- und KünstlerInnenbücher
Gefördert werden insbesondere: Kataloge zeitgenössischer bildender Künstler*nnen, die bevorzugt in einem engen Zusammenhang mit einer Einzelausstellung stehen; Kataloge für kuratierte Gruppenausstellungen; Kunst- und Künstler*innenbücher; ...
Die Veröffentlichung bei einem Verlag und unter einer offiziell registrierten Internationalen StandardBuchnummer (ISBN) ist erwünscht.
Eine zusätzliche Förderung aus Mitteln der Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark ist nicht zulässig
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen und begrenzten finanziellen Zuschusses für die Herstellung und Veröffentlichung bis zu einem Höchstbetrag von € 3.500.
Landesregierung Steiermark Abt. 9
Kataloge & Kunstbücher Stmk.
Landhausgasse 7
8010 Graz
Österreich
47.0692115, 15.4378298
Dotierung
3.500 €
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Steiermark