Zeitschriften & Publikationen Stmk.
Gefördert werden insbesondere: Zeitschriften und vergleichbare Publikationen, die einen ausdrücklichen Schwerpunkt auf die Veröffentlichung von künstlerischen Arbeiten, kunst- und kulturtheoretischen Diskursen oder von Kunst- und Kulturvermittlung in einem der relevanten Förderungsbereiche aufweisen und nicht im Rahmen einer Mehrjährigen Förderungsvereinbarung durch das Land Steiermark gefördert werden.
Die Veröffentlichung unter einer offiziell registrierten Internationalen Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) oder einer vergleichbaren Veröffentlichungsnummer ist erwünscht.
Im Falle eines begründeten Förderungsinteresses des Landes Steiermark kann die maximale Förderungssumme von € 3.500,-- überschritten werden.
Deadline | 2. Oktober 2020 10h Abgelaufen |
Dotierung gesamt | 3.500 € |
Dotierung einzeln | 3.500 € |
Call Adresse | Landhausgasse 7, 8010 Graz, Österreich |
Einreichberechtigt | Herkunft o. Wohnort: Steiermark |
Weblink | Zur Ausschreibung |
Fördertyp | |
Schwerpunkt |
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Landesregierung Steiermark Abt. 9
Landhausgasse 7
Graz 8010
Österreich
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