Materialkostenzuschuss für Komponist*innen I
Der Materialkostenzuschuss für Komponist*innen und Musikverlage fördert die Materialherstellung von Werken österreichischer zeitgenössischer Komponist*innen, deren Aufführungen gesichert sind. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und werden im Rahmen einer Teilfinanzierung gefördert.
Deadline | 15. April 2021 |
Call Adresse | Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich |
Einreichberechtigt | Herkunft o. Wohnort: Österreich |
Weblink | Zur Ausschreibung |
Fördertyp | |
Schwerpunkt |
-
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport (BMKÖS)
Concordiaplatz 2
Wien 1010
Österreich
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