Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen, die auf Tonträgern oder digital veröffentlicht werden. Gefördert werden sowohl Alben, als auch titelbezogene Produktionen, wenn dabei zumindest drei Titel innerhalb von 12 Monaten veröffentlicht werden. Ergänzend können eine Videoförderung bis zu € 5.000 und eine Basis-Vermarktungsförderung bis zu € 3.000 vergeben werden.
2026 gibt es 3 Termine:
- Produktionsförderung Call 61 - Einreichschluss: 11.03.2026
- Produktionsförderung Call 62 - Einreichschluss: 12.08.2026
- Produktionsförderung Call 63 - Einreichschluss: 11.11.2026
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Die Produktion darf ohne Förderung nicht finanzierbar sein, das abschließende Mastering darf zum Zeitpunkt der Fördervergabe noch nicht abgeschlossen sein. Werbungs- und Filmmusik sowie Samplerproduktionen können nicht gefördert werden. Kriterien für die Förderung der Produktion sind unter anderem deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
Gefördert werden maximal 50% des Produktionsvolumens, wobei dieses die anfallenden Kosten und alle unentgeltlich eingebrachten Eigenleistungen umfasst. Auslandskosten können nicht gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt € 50.000.
Eine von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, wenn sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Marketingkonzept, oä.) wesentlich von der abgelehnten Einreichung unterscheidet.
Projektförderung
LINZ_sounds 2026
Linz, Österreich
Zuschuss
Toursupport Musikfonds
Wien, Österreich
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Projektförderung
Musikförderung Wien Kultur
Wien, Österreich