Österreichischer Musikfonds

Produktionsförderung - Musikfonds

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zur Ausschreibung

Allgemeines

Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen, die auf Tonträgern oder digital veröffentlicht werden. Gefördert werden sowohl Alben, als auch titelbezogene Produktionen, wenn dabei zumindest drei Titel innerhalb von 12 Monaten veröffentlicht werden. Ergänzend können eine Videoförderung bis zu 
€ 5.000 und eine Basis-Vermarktungsförderung bis zu € 3.000 vergeben werden.

Voraussetzungen

Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.

Die Produktion darf ohne Förderung nicht finanzierbar sein, das abschließende Mastering darf zum Zeitpunkt der Fördervergabe noch nicht abgeschlossen sein. Werbungs- und Filmmusik sowie Samplerproduktionen können nicht gefördert werden. Kriterien für die Förderung der Produktion sind unter anderem deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.

Gefördert werden maximal 50% des Produktionsvolumens, wobei dieses die anfallenden Kosten und alle unentgeltlich eingebrachten Eigenleistungen umfasst. Auslandskosten können nicht gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt € 50.000.

Eine von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, wenn sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Marketingkonzept, oä.) wesentlich von der abgelehnten Einreichung unterscheidet.

Grundlage der Förderung sind unsere OMF-Förderrichtlinien-Produktionsförderung (Download)

Einreichen

Die Einreichung erfolgt im Rahmen der vom Musikfonds ausgeschriebenen Calls über unsere Onlineformulare; die notwendigen Unterlagen werden ebenfalls dort hochgeladen.

Um die Formulare ausfüllen zu können, müssen Sie sich auf unserer Einreichplattform einloggen; die Zugangsdaten erhalten Sie hier. Auf der Einreichplattform können Sie die notwendigen separaten Logindaten für die Einreichung einer neuen Produktion beantragen oder sich mit bereits bestehenden Daten einloggen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur späteren Bearbeitung die beiden unterschiedlichen Zugangsdaten benötigen (Einreichplattform und individuelle Einreichformulare).
Einreichungen sind bis 23:59 Uhr am Tag des Einreichschlusses möglich.

Die Einreichung gilt als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen, wenn sie die folgenden Unterlagen enthält:

  • Ausgefülltes Einreichformular.
  • Ausgefülltes Kalkulationsformular.
  • 2-4 Demosongs/Stücke (MP3) der eingereichten Produktion. Wenn keine Demos der eingereichten Produktion vorhanden sind: Demos von Referenzproduktionen und/oder Notenmaterial (Partitur) der eingereichten Produktion.
  • Foto (JPG) der Künstlerin, des Künstlers, der Band oder Formation.
  • Von Antragsteller:in und ggf. Verwerter unterschriebene Verpflichtungserklärung
  • Hauptwohnsitzmeldezettel (natürliche Person) oder Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug (juristische Person) des/der Antragstellenden.
  • Bei wiederholter Einreichung nach vorangegangener Förderung: Bekanntgabe der Verkaufszahlen der geförderten Produktion, Pressespiegel sowie formloses künstlerisches und kommerzielles Entwicklungskonzept.

Mit Ihrer Einreichung erkennen Sie unsere OMF-Förderrichtlinien-Produktionsförderung an.

Zugangsdaten zur Einreichplattform anfordern

2026 gibt es 3 Termine:

  • Produktionsförderung Call 61 - Einreichschluss: 11.03.2026
  • Produktionsförderung Call 62 - Einreichschluss: 12.08.2026
  • Produktionsförderung Call 63 - Einreichschluss: 11.11.2026
Schwerpunkte
Musik
Benefits

Wettbewerb / Preis

LINZ_sounds 2026

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Projektförderung

Toursupport - Musikfonds

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Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

Stadt Wien - Förderung Musik

Wien, Österreich