Austrian Development Agency - ADA

Entwicklungspolitische Kommunikation und Bildung

Zelinkagasse 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

ADA unterstützt Projekte, in welchen die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) für mehr soziale Gerechtigkeit, nachhaltige Wirtschaft und Klimaschutz weltweit im Zentrum der Förderungen stehen. Damit will die ADA weitere Impulse zur Diskussion und Umsetzung anregen, um konkrete Wege in eine ökologische und sozial gerechte Zukunft zu finden. Hintergründe aktueller weltweiter Entwicklungen und deren global-lokale Zusammenhänge sollen beleuchtet werden, die Bedeutung der SDGs diskutiert, Kenntnisse und Kompetenzen gefördert, Lernräume und Engagement eröffnet sowie neue Allianzen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren und Politikfeldern gestärkt werden. Besondere Förderschwerpunkte im Aufruf 2022 sind weiterhin die Themen Weniger Ungleichheiten“ (SDG 10) und „Globale Partnerschaften“. 

Im Einzelfall können Vorhaben, die noch im Lauf des Jahres 2022 beginnen und einen Laufzeitbeginn im 4. Quartal haben, eingereicht werden. Die Mindestfördersumme ist Euro 20.000. Die nächste Einreichfrist für Förderprojekte der Entwicklungspolitischen Kommunikation und Bildung in Österreich endet am 4. Mai 2022.

Die Agenda 2030 als Kompass aus der Krise: Die Umsetzung der globalen nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) ist durch die weltweite COVID-19 Pandemie stark unter Druck geraten. Dennoch gilt es, an den vereinbarten Zielen festzuhalten und die Krise für grundlegende Veränderungen unserer Gesellschaften zu nutzen, um eine nachhaltige Erholung und Entwicklung sowie die Menschenrechte aller Menschen zu garantieren.

Bevorzugt gefördert werden Projekte, die in Kooperation mit Partner:innen außerhalb des entwicklungspolitischen Bereichs durchgeführt werden - insbesondere Dialog- und Netzwerkinitiativen, die die Beteiligung vieler/vielfältiger Stakeholder initiieren und insbesondere junge Menschen ansprechen. Antragsberechtigt sind juristische Personen gemäß § 3 (2) des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes. Einzelpersonen können keine Anträge stellen. Für Inlandsprojekte, die durch die Europäische Kommission gefördert werden, ist eine Ergänzungsfinanzierung durch die ADA möglich ("Vorhaben zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für entwicklungspolitische Fragen und zur Förderung der entwicklungspolitischen Bildung").