BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Filmfestivals und Reisekostenzuschuss

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert die Verbreitung von Filmen, die Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut Festival-Liste oder die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten.

  • Vergabemodus: Filmbeirat
  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben sowie juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich.
  • Wird ein Antrag von einer anderen Abteilung der zuständigen Sektion des Bundes abgelehnt, kann dieser Förderungsantrag nicht in der Filmabteilung eingereicht werden.
  • Verbreitungsförderung: Es gilt als Richtwert eine maximale Förderungshöhe von 20.000 Euro für Langfilme (kürzere Filme entsprechend weniger). Bei Vorliegen innovativer digitaler Verbreitungsmaßnahmen ist eine Erhöhung der Förderung auf 30.000 Euro (Richtwert) möglich, wobei maximal 1.000 Euro für Kosten der Website und maximal 300 Euro für Kosten von Ansichtskopien anerkannt werden.
  • Festivalverwertung: Es gilt als Richtwert eine maximale Förderungshöhe von 15.000 Euro für Langfilme (kürzere Filme entsprechend weniger). Die tatsächliche Förderungshöhe hängt von den konkreten Festivaleinladungen ab. Die Förderung erfolgt in der Regel für DCP-Kopien, DVDs, Plakate/Flyer sowie Pressematerial und umfasst keine Förderung von Websites. Kosten für Anmeldegebühren bei Festivals werden zu maximal 1.000 Euro anerkannt.
  • Die Höhe der Reisekostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Reiseziel. Bei Festivalteilnahmen werden nur die Kosten für die Regisseur:in (pro Festival ein Hin-/Rückflug und drei Nächte Hotel) unterstützt. Tagesgelder bzw. Diäten werden nicht anerkannt. Je Film können maximal drei Festivalteilnahmen gefördert werden.
  • Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Die Antragsstellung kann laufend erfolgen, jedoch zumindest vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Maßnahme (Festival, Kinostart).

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich

Projektförderung

ÖFI Stoffentwicklung Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich