Stadt Wien Kultur - MA 7

Einzelförderung Musik

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung im Bereich Musik.

Gefördert werden Musik-Institutionen, Ensembles, Orchester und Chöre und Vorhaben wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau.

Nicht gefördert werden:

  • Kommerzielle Vorhaben
  • Musik-Produktionen und Musikvideo-Produktionen im Rahmen der Einzelförderung
  • Vorhaben im Rahmen von Musik-Ausbildungen
  • Vorhaben mit vorrangig soziokulturellen Anliegen, z. B. Benefizveranstaltungen
  • Parteipolitische Veranstaltungen und Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben, die von SHIFT der Basiskultur Wien gefördert werden

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen:

  • Qualitätsanspruch, professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung. Die Basis zur Begutachtung des Qualitätsanspruchs kann je nach Genre variieren.
  • Die künstlerische Arbeit sollte Kontinuität oder zumindest Entschlossenheit vorweisen.
  • Das künstlerische Vorhaben muss in der Beschreibung des Vorhabens überzeugend und klar dargestellt werden.
  • Das Vorhaben sollte sich durch Eigenständigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens sollte eine angemessene Qualität und innovative Ansätze vorweisen, um ein ausreichendes Publikumsinteresse zu garantieren.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Seit September 2018 wird ein Musikbeirat eingesetzt, der Förderempfehlungen im Bereich des innovativen, zeitgenössischen, urbanen Musikschaffens ausspricht. Künstlerische Vorhaben und Produktionen außerhalb des Mainstreams werden als besonders förderungswürdig eingestuft.

Die Erfüllung der folgenden Kriterien begünstigt die Begutachtung:

  • Berücksichtigung interdisziplinärer, genderspezifischer, interkultureller und inklusiver Ansätze
  • Auswahl zwischen etablierten Künstler:innen und jungen Künstler:innen, die am Beginn einer Karriere stehen
  • Zentrale und dezentrale Spielstätten (Peripherie)

Eingereicht werden kann bis 15. Oktober, 24 Uhr für die Umsetzung von Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres.

Schwerpunkte
Musik
Benefits

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich