Die alpha+ Stiftung des Wissenschaftsfonds FWF lädt Forschende aus allen Disziplinen ein, beim neuen „Zero Emissions Award“ einzureichen.
Der Zero Emissions Award ermöglicht es Forschenden aller Wissenschaftsdisziplinen, zukunftsweisende Forschungsprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiewende in Österreich durchzuführen.
Um für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden, müssen die Forschungsprojekte eines der folgenden Themen behandeln:
- Grundlagenforschung aus allen wissenschaftlichen Disziplinen, um Innovationen im Bereich erneuerbare Energien und Energiewende anzustoßen, oder
- Grundlagenforschung für Technologien, die zum Gelingen der Energiewende beitragen, oder
- Grundlagenforschung im Bereich der Verhaltensforschung zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Zielgruppe sind qualifizierte Wissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen, die in einem der oben angeführten Gebieten Forschung betreiben. Die Forschungsarbeiten müssen für Verbesserungen und Weiterentwicklungen in einem der genannten Gebiete relevant sein.
Antragsberechtigt sind alle österreichischen Forschungsstätten (Forschende von Universitäten und außeruniversitären Forschungsstätten). Das Projekt muss in Österreich und in Verantwortung der antragstellenden österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden. Die Antragstellung erfolgt durch die Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll.
Die Forschungsstätte beauftragt eine Projektleiter:in mit der Durchführung des Projekts. Um als Projektleiter:in zu fungieren, ist weder ein bestimmter akademischer Grad noch die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Die Projektleiter:in muss allerdings über eine entsprechende wissenschaftliche Qualifikation und ausreichend freie Arbeitskapazität verfügen, um das beantragte Projekt durchzuführen. Die Forschungsstätte muss die dafür notwendige Infrastruktur bereitstellen.
Für Antragsteller:innen gelten folgende Voraussetzungen:
Die Publikationsleistung der letzten fünf Jahre der Antragsteller:in muss international sichtbar sein und dem im betreffenden Fach erwartbaren Karriereverlauf entsprechen. Für die Beurteilung dieser Publikationsleistung und die Einleitung des Begutachtungsverfahrens sind die folgenden Kriterien maßgeblich:
- Qualitätssicherung: Maßgeblich für die Beurteilung der Publikationsleistung sind jene Publikationen, die ein Qualitätssicherungsverfahren nach hohen internationalen Standards durchlaufen haben (Peer-Review oder gleichwertiges Verfahren; in den Natur und Lebenswissenschaften wird Peer-Review erwartet). Zeitschriften müssen in der Regel im Web of Science, in Scopus oder im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein. Im Fall von Zeitschriften, die nicht in diesen Datenbanken angeführt sind, oder bei Monografien, Sammelbänden oder Sammelbandbeiträgen sowie bei anderen Publikationsformen muss von dem:der Antragsteller:in ein Link zur Website des Publikationsorgans eingefügt werden, in dem das jeweilige Qualitätssicherungsverfahren dargestellt wird. Falls keine solche Darstellung existiert, liegt es an dem:der Antragsteller:in nachzuweisen, dass ein dem Fach entsprechendes Qualitätssicherungsverfahren durchgeführt wurde.
- Internationale Sichtbarkeit: Die Mehrzahl der Publikationen der Antragsteller:in muss eine über nationale Grenzen hinausgehende Reichweite haben. In den Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften muss die Mehrzahl der angeführten Publikationen darüber hinaus englischsprachig sein.
- Zahl bzw. Umfang und Qualität der vorliegenden Publikationen müssen dem erwartbaren Karriereverlauf und dem Fach entsprechen. In jedem Fall müssen zwei qualitätsgesicherte, international sichtbare Publikationen mit einem substanziellen und eigenständigen Beitrag der Antragsteller:in vorliegen. Es wird mindestens eine Erst-, Letzt- oder korrespondierende Autor:innenschaft (corresponding authorship) vorausgesetzt; davon ausgenommen sind Publikationen in Journals (bzw. Disziplinen), die eine alphabetische Reihung der Autor:innen vornehmen. Werden solche Publikationen im verpflichtend hochzuladenden Dokument PI-publikation.pdf angeführt, ist der Beitrag der Antragsteller:in zu spezifizieren.
Der FWF berücksichtigt im Sinne der FWF-Strategie zu Gleichstellung und Diversität von Forscher:innen Unterbrechungen oder Verzögerungen in der wissenschaftlichen Laufbahn der Antragsteller:in, die zu Publikationslücken, unüblichen Karrierewegen oder begrenzter internationaler Forschungserfahrung geführt haben.
Bei der Beurteilung der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen berücksichtigt der FWF begründete, nachweisbare Karriereunterbrechungen oder -verzögerungen (z. B. aufgrund von Schwangerschaft, Kinderbetreuung4 , Pflegeverpflichtungen5 , Präsenz- bzw. Zivildienst, Flucht und Asyl).
Bei der Beurteilung der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen berücksichtigt der FWF durch Behinderung und langfristige Erkrankung verursachte Abweichungen und Unterbrechungen typischer Karriereverläufe.
Beantragt werden dürfen nur Mittel für jenes Personal, das zusätzlich zur vorhandenen Personalausstattung für die Durchführung des Projekts benötigt wird, und auch nur im für das Projekt benötigten Ausmaß.
Die Fördersumme beträgt 4,5 Millionen Euro und wird über fünf Jahre hinweg vergeben, wobei in der ersten Vergaberunde 900.000 Euro zur Verfügung stehen. Dieser Betrag verteilt sich je nach Einreichungen auf ein oder mehrere Projekte. Zusätzliche Anreize erhöhen die Attraktivität, Forschungsideen beim „Zero Emissions Award“ einzureichen. Mit den Fördermitteln können sich Forschende bis zu vier Jahre lang gemeinsam mit ihrer Gruppe in eine Forschungsfrage vertiefen.
Das Ausschreibungsende ist offen, aber Anträge, die bis 16. Oktober 2023 eingereicht werden, können – vorausgesetzt, die Begutachtung ist abgeschlossen – im Mai 2024 durch die alpha+ Stiftung entschieden werden.