Sonderförderung der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit
Die Stadt Linz schreibt das Sonderförderprogramm LinzKultur/4 – Sonderförderung der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welches mit einer Gesamtsumme von Euro 10.000,– ausgestattet ist.
1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. ZIELSETZUNG
Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt. Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten die freie Kunst- und Kulturszene, Migrant*innen, Senior*innen, Kinder- und Jugendkultur, religiöse und pädagogische Einrichtungen sowie andere Institutionen das städtische Kulturleben. Wie im Kulturentwicklungsplan (KEP) der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potenzial von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.
Das Sonderförderprogramm LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.
Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2024 befristet.
1.2. ZIELGRUPPEN
Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.
Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.
Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein oder eine Kulturinitiative als Projektpartner*in einbezogen haben.
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*nnen zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury ist ab Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Auswahlprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:
➝ Unkonventioneller, innovativer Ansatz
➝ Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)
➝ Förderung von Vernetzungen und Kooperationen
➝ Einbindung der Bewohner*innen/Anrainer*innen
➝ Zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil
➝ Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil
➝ Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil
2.3. GESAMTDOTIERUNG
Mit der Gesamtsumme von € 10.000,- sollen mehrere eingereichte Vorhaben gefördert werden. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden.
3. BEWERBUNG
3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Eine Einreichung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines
5) Einen detaillierten Finanzplan
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)
Wünschenswerte Information:
7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Pro Einreicher*in kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.
Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der*des Bewerbers*in, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 7. Oktober 2024 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Email: lkf.kb@mag.linz.at
Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Herr Mag. Markus Reindl (0732-7070-1945) und Frau Gudrun Kaltenböck (0732-7070-1936) gerne beratend zur Verfügung.
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