Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme).
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können.
Die Direktlinks zum Formular, der Kalkulation und Green Filming finden Sie folgend:
→ Herstellung
→ Kalkulationshilfe
→ Gender Incentive – Stabliste
Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung.
Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion. Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden.
GREEN FILMING
Alle Informationen zum Thema GREEN FILMING ÖFI/ÖFI+ und GREEN BONUS finden Sie hier:
https://filminstitut.at/foerderung/green-filming
Es stehen Ihnen die Unterlagen zum Download zur Verfügung.
Für Fragen zum Thema GREEN FILMING (Einreichung und Abschlussbericht GREEN REPORT) wenden Sie sich bitte an: greenfilming@filminstitut.at
Zuschuss
LINZ_media_arts 2025
Linz, Österreich