Mit 100.000 Euro dotiertes Sonderförderprogramm EXTRA27 sucht Kulturprojekte, die sich dem Thema Vermächtnis widmen.
Kulturinitiativen und künstlerische Kollektive sind eingeladen, Projekte zum Thema „Vermächtnis – Die Macht der Erzählung“ einzureichen. Dabei gilt: kreativ und innovativ zu sein, zeitgeistig, genresprengend, die Gesellschaft reflektierend und hinterfragend.
Was wird gefördert?
Das Sonderförderprogramm EXTRA27 lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf das Thema „Vermächtnis – Die Macht der Erzählung“ beziehen. Diese müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch beziehungsweise kulturarbeiterisch motiviert sein. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet. Der detaillierte Ausschreibungstext --> hier
Wie wird gefördert?
Förderanträge können bis 15. Juni 2026 mittels Onlineformular unter der Förderschiene Projektförderung gestellt werden. Im Titel ist die Bezeichnung EXTRA27 anzuführen.
Die jurierten Projekte müssen im Jahr 2027 begonnen oder realisiert werden und bis Ende 2027 vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung). Gewünscht ist auch die Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay.
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen Expertinnen und Experten im Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit wählt in einer Sitzung im Oktober 2026 Projekte aus den Einreichungen und wird diese dem Land OÖ zur Förderung empfehlen. Für die Bestellung der Jury gilt ein Vorschlagsrecht für zwei Personen durch die Kulturplattform Oberösterreich, die auch die Moderation der Jurysitzung übernimmt. Zwei weitere Jurymitglieder werden von der Kulturdirektion Land OÖ vorgeschlagen, ein Juryposten wird von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Landeskulturdirektion besetzt. Das Datum der Jurysitzung wird den einreichenden Personen zeitgerecht bekanntgegeben. Alle Projekte erhalten eine begründete Zu- oder Absage.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land OÖ/Abteilung Kultur subventionierte Projekte können nicht durch das Sonderförderprogramm Extra27 finanziert werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung kann mittels Onlineformular erfolgen. Hier ist Projektförderung als Förderschiene auszuwählen.
- Im Projekt-Titel ist EXTRA27 anzuführen.
- Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 700 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn und -dauer enthält.
- Kurze Selbstdarstellung der einreichenden Personen
Die Einreichungen müssen ein Budget, mit realistisch kalkulierten und sich deckenden Projektkosten und -einnahmen sowie einen Zeitplan beinhalten. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Weitere Förder- und Finanzierungszusagen, sofern bereits vorhanden, sind beizulegen. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.
Weitere Informationen können Sie dem Ausschreibungstext entnehmen.
Hier gehts zur Einreichung.
Projektförderung
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Linz, Österreich
Projektförderung
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Linz, Österreich