Landesregierung Burgenland Abt. 7

Förderungen Kultur und Wissenschaft - Bgld II

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

47.8497884, 16.5298407

zur Ausschreibung

Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film- und Fotowesen, Volkskultur und kulturelles Erbe, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst und wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes sowie auf Grundlage der diesbezüglichen Förderrichtlinien.

Die Grundvoraussetzung für die Erlangung einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen mit der Beschreibung des Anliegens und einer genauen Kostenaufstellung.

Seit Jänner 2020 gelten neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz. Diese besagen unter anderem, dass, unabhängig vom Projektvolumen, die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz mit max. 100.000 Euro limitiert ist.

Die neuen Kulturförderungsrichtlinien sehen unter bestimmten Rahmenbedingungen mehrjährige Förderverträge vor, wobei für die Gewährung die Empfehlung des jeweiligen Kulturbeirates erforderlich ist. Mehrjährige Förderverträge sind für Förderwerber, die in den letzten fünf Kalenderjahren jährlich einen qualitätsvollen, saisonalen Festspielbetrieb bzw. überregionale bedeutenden Kunst- und Kulturprojekte durchgeführt haben sowie für gemeinnützige kulturelle Dachverbände, Interessensvertretungen der Komponisten, Autoren, Interpreten, Einrichtungen der Volkskultur, alternative Kulturhäuser und Einrichtungen der Literatur grundsätzlich möglich.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich