Österreichisches Filminstitut

Filminstitut Förderungen II

Stiftgasse 6
1070 Wien
Österreich

48.2027883, 16.3545782

zur Ausschreibung

Ziel des Förderportfolios für 2021 im Bereich der Herstellung ist gemäß den aktuellen budgetären Möglichkeiten die Förderung von rund 25 Filmen in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Spiel- und Dokumentarfilmen.Gefördert werden Kino-Filme, Spiel- und Dokumentarfilme, die für die große Leinwand gedacht und gemacht sind, sind aber gleichzeitig offen für die Veränderungen des Marktes, insbesondere im VoD-Bereich und im Hinblick auf alternative Verwertungsformen.

Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung. Entscheidungen über die eingereichten Projekte (selektive Förderung) werden von der Projektkommission getroffen.

Weiters wird bei der Entwicklung des jährlichen Förderportfolios eine Ausgewogenheit in den Förderentscheidungen angestrebt, die im Wesentlichen folgende Bereiche/Aspekte berücksichtigen: Genre-Filme, Arthouse Filme, Dokumentarfilme, Koproduktionen. Die wesentlichen Beurteilungskriterien untersuchen die Aspekte und Qualität der Kontinuität, Originalität, Professionalität, Relevanz, Verwertungspotential und Visualität.

Die Förderung der Projektentwicklung umfasst sämtliche Maßnahmen (Vorkosten), die den Dreharbeiten vorausgehen, inklusive der Erstellung der Letztfassung des Drehbuches oder des Drehkonzepts. Antragsberechtigt ist die Produktionsfirma.

Gefördert werden Bis zu 50% dieser Vorkosten (in Ausnahmefällen bis zu 80%) bis maximal 50.000 EUR als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bei Animationsfilmen kann diese Obergrenze überschritten werden. Der Richtsatz für die als erfolgsbedingt rückzahlbarer Zuschuss vergebenen selektiven Mittel beträgt 440.000 EUR. Zusätzlich können Referenzmitteln verwendet werden.

Fördersumme für Stoffentwicklungen: 15.000€, Fördersumme für Herstellung (Erfolgsbedingt, rückzahlbar): bis 440.000 EUR, Fördersumme für Projektentwicklung: 50.000 EUR. Herkunft/Wohnsitz der Antrag-stellenden Person muss in Österreich sein.

Schwerpunkte
Film
Benefits

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich

Projektförderung

ÖFI Stoffentwicklung Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich