Im Bereich Film werden Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung von der Stadt Wien Kultur unterstützt. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.
Im Bereich der Filmherstellung (Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung) liegt der Förderschwerpunkt bei kommerziell schwierigen Filmen. Gefördert werden Experimentalfilme, Dokumentarfilme, (Kurz)Spielfilme, die vorrangig in Wien gedreht werden.
Folgende Stichdaten gelten für die Förderung:
1. Einreichtermin: bis 31. Jänner (Filmherstellung);
2. Einreichtermin: bis 31. Mai (Filmherstellung);
3. Einreichtermin: bis 30. September (Filmherstellung);
Institutionen: Einreichungen sind laufend möglich.