BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Auslandsstipendien 2023 - Shanghai

No. 98 Zhenning Road
Jing'an District
Shanghai
200040
China

31.2193611, 121.4330156

Dotierung

6.400 €
1 x 5.400 €
1 x 1.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Für das Jahr 2023 steht eine eingeschränkte Anzahl an Aufenthaltszeiträumen zur Verfügung. Das folgende Auslandsatelier wird mit dieser Ausschreibung für die Bereiche bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst vergeben. Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich.

SHANGHAI: eine gemeinsame Wohnung für zwei Künstler:innen, angebunden an die Shanghai Theater Academy, englischsprachige Betreuung.
Stipendienhöhe EUR 1.800,00/Monat / Reisekostenpauschale: EUR 1.000,00 (Dauer: 3 Monate)
Voraussichtlich möglicher Aufenthaltszeitraum: 01. 09.– 30. 11. 2023

Förderschwerpunkt: Österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten bieten, durch eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen. Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls übernommen. 

Zielgruppe/Anforderungen: Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Ausgeschlossen: Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule (unabhängig von der Studienrichtung) immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht berücksichtigt werden. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg

Innsbruck, Österreich

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten