Die Stadt Gaildorf bietet professionellen freischaffenden Künstler:innen die Möglichkeit, im zentral gelegenen Alten Schloss ein Jahr zu wohnen und zu arbeiten. Für die Dauer des Aufenthaltes gewährt die Stadt den Stipendiant:innen ein Barstipendium in Höhe von 500 Euro monatlich. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zwölf Monate - von Januar bis Dezember - mietfrei, inkl. Mietnebenkosten, zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Atelier- und Wohnstipendium will die Stadt Gaildorf anregen, dass sich die Stipendiant:in mit Gaildorf, dem Limpurger Land und dessen Geschichte künstlerisch auseinandersetzt. Erwünscht ist, dass über die künstlerische Arbeit ein Dialog mit der Bevölkerung entsteht. Dies kann in frei wählbaren Projekten geschehen. Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiant:innen erwirbt.
Bewerben können sich professionelle freischaffende Künstler:innen aus allen Bereichen. Ein Gremium aus Kunstdozent:innen und Künstler:innen entscheidet über die Vergabe des Stipendiums. Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang sowie geeignetes, aussagekräftiges Bildmaterial einzureichen. Dabei kann es sich um eine Bewerbungsmappe, Fotos, Kataloge, etc. handeln - bitte keine digitalen Bilddateien.
Es ist üblich, dass die Stadt Gaildorf im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Werk der Stipendiantin/des Stipendianten erwirbt. Die Wohnung hat eine Grundfläche von ca. 50 m². Sie ist vollständig eingerichtet, inkl. Küchenzeile und Waschmaschine. Das Atelier hat eine Grundfläche von ca. 45 m².