Einreichberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende die bis zum 31. Dezember des Vorjahres das 35. Lebensjahr* noch nicht vollendet haben und
ein einschlägiges Studium absolviert haben, wobei der Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf oder über eine Expertise durch berufliche Erfahrung verfügen, die mit einem Studium vergleichbar ist und nicht immatrikuliert sind.
Eine Bewerbung für ein Start-Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur ist nur in einer Kategorie möglich.
Vergeben werden 5 Stipendien pro Jahr, monatlich 1.500 Euro für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Kriterien im Rahmen der Jurybegutachtung sind: persönliche Qualifikation; Lernziele; Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung; Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
* Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- beziehungsweise Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal 5 Jahre.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind: Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde Personen, die ein Praktikum an einer Bundes- oder Landeseinrichtung absolvieren wollen.
Stipendium
Arbeitsstipendium für bildende Kunst
Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Kärnten
Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Kärnten