Die Stadt Graz vergibt zwei Arbeitsstipendien für Bildende Künstler:innen.
Voraussetzung für das Stipendium ist der Geburtsort /Wohnort Graz oder die künstlerische Tätigkeit in Graz.
Ein zusätzliches Kriterium ist die öffentliche Präsentation mindestens eines Werkes in Graz.