Das BMKÖS fördert die Erstellung eines filmischen Grundkonzepts, das die Voraussetzung zur Einreichung im Förderbereich Projektentwicklung noch nicht erfüllt.
- Förderungshöhe: Teilfinanzierung
- Anträge müssen vor dem Start des Projekts eingereicht werden.
- Es dürfen keine anderen öffentlichen Förderungen für dasselbe Projekt beantragt werden.
- Antragsberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
- Mindestens 50% der Stipendien werden an Frauen vergeben.
- Es gibt drei Einreichfristen, wovon eine am 31. Mai und die anderen am 30. September und 31. Jänner.
- Vergabemodus: Die Sitzung mit dem Filmbeirat findet sechs bis acht Wochen nach den jeweiligen Einreichterminen statt.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.